Ihr Spezialist für Beschwerden beim EGMR.
Rechtsanwalt Holger Hembach berät Sie zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und vertritt Sie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Warum eine Beschwerde beim EGMR?
Mit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kann man durch ein internationales Gericht prüfen lassen, ob man durch ein Gerichtsurteil oder ein Verfahren in seinen Rechten verletzt ist. Die sogenannte
Menschenrechtsbeschwerde bietet damit in bestimmten Fällen eine weitere Instanz,
wenn das Verfahren auf nationaler Ebene bereits abgeschlossen ist.
Allerdings kommt eine Beschwerde beim EGMR nur in bestimmten Fällen in Betracht. Außerdem sind formale Voraussetzungen zu beachten (mehr dazu finden Sie hier). Wenn Sie sich dazu beraten lassen möchten, kontaktieren Sie mich.

Rechtsanwalt Holger Hembach
- über zehn Jahre Erfahrung mit der EMRK und Verfahren beim EGMR
- Autor eines Buches zu Beschwerden beim EGMR
- Veröffentlichungen zur EMRK und zum Schutz der Menschenrechte
- international tätig als Referent zur EMRK in der Fortbildung von Richtern