Welche Kosten fallen an?
Wer vor der Entscheidung steht, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzulegen, benötigt Klarheit – nicht nur juristisch, sondern auch finanziell. Nachfolgend erfahren Sie, wie sich mein Honorar zusammensetzt und warum Transparenz für mich die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist.
Die gute Nachricht vorab: Keine Gerichtskosten Das Verfahren vor dem EGMR selbst ist für Sie gerichtskostenfrei. Im Gegensatz zu nationalen Verfahren müssen Sie zudem nicht befürchten, bei einem Misserfolg die Kosten der Gegenseite (des Staates) tragen zu müssen
Honorar und Leistungsumfang
Für ein Standardverfahren veranschlage ich in der Regel ein Pauschalhonorar von 3.500 € (zzgl. 19 % MwSt., Gesamt: 4.165 €). Dieses Paket bietet Ihnen maximale Kostensicherheit und umfasst:
- Aktenstudium: Sichtung aller Urteile der Vorinstanzen sowie aller bisher eingelegten Rechtsmittel.
- Strategische Prüfung: Gründliche Analyse Ihres Sachverhalts auf Verletzungen der EMRK unter Berücksichtigung der aktuellsten EGMR-Rechtsprechung.
- Juristische Maßarbeit: Umfassende Recherche sowie die präzise Abfassung und formgerechte Einreichung Ihrer Beschwerdeschrift in Straßburg.
- Nebenkosten: Alle Auslagen für Kopien, Porto und Verwaltung sind bereits enthalten.
SIE WOLLEN EINE BESCHWERDE BEIM EGMR EINLEGEN?
Ziel: Erstattung der Kosten
Wenn eine Beschwerde erfolgreich ist, verpflichtet der EGMR den Staat, gegen den sich die Beschwerde gerichtet hat, die Kosten des Beschwerdeführers zu erstatten.
Dazu gehören auch die Kosten für den Rechtsanwalt des Beschwerdeführers. Allerdings erstattet der EGMR nur die Kosten, die er als notwendig ansieht. Es kann also grundsätzlich passieren, dass der Staat nur einen Teil der Anwaltskosten erstatten muss. Das ist aber nur sehr selten der Fall.