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  • EMRK und Sanktionen: Der Fall Shvidler

    Einleitung

    Wenn Staaten auf unerwünschte politische Entwicklungen reagieren, verhängen sie häufig Sanktionen. Das können einerseits Sanktionen gegen Staaten sein, andererseits aber auch Sanktionen gegen Individuen. Dazu gehört beispielsweise, dass Vermögenswerte eingefroren werden, dass die Möglichkeit beschränkt wird, zu reisen oder dass die Möglichkeit eingeschränkt wird, mit anderen Personen zu kommunizieren.

    Solche Sanktionen gegen Individuen können oft auch dann verhängt werden, wenn sich die sanktionierte Person nicht strafbar gemacht hat und ihr auch sonst kein Fehlverhalten zur Last liegt.

    Das wirft interessante Fragen im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention auf. Der Supreme Court des Vereinigten Königreichs hat sich im Fall Shvidler mit diesen Fragen auseinandergesetzt.

    Video: Der Fall Shvidler

    Sachverhalt

    Sanktionen gegen Eugene Shvidler

    Im Mittelpunkt steht Eugene Shvidler. Er ist britischer Staatsbürger, US-Bürger und ehemaliger Flüchtling aus der Sowjetunion. Trotzdem landete er auf der Sanktionsliste. Warum? Wegen seiner Freundschaft einem Oligarchen und wegen und seiner früheren Jobs.“

    Die Regierung hatte gegen ihn weitgehende Sanktionen verhängt, weil er ein Freund von Roman Abramovich war und weil er für ein russisches Rohstoffunternehmen gearbeitet hatte. Dagegen hat er sich zur Wehr gesetzt.

    Kurz zum rechtlichen Hintergrund:

    Im Vereinigten Königreich gibt es den „Sanctions and Anti-Money Laundering Act 2018“.  Dieses Gesetz ermächtigt den Außenminister und das Schatzamt, Sanktionen gegen Individuen und Unternehmen zu verhängen. Sie können Sanktionen unter anderem dann verhängen, wenn die Sanktionen dem internationalen Frieden oder der internationalen Sicherheit dienen oder wenn sie einem außenpolitischen Ziel der Regierung des Vereinigten Königreichs dienen.

    Die Sanktionen können dabei finanzielle Sanktionen sein, beispielsweise das Einfrieren von Vermögenswerten. Weitere mögliche Sanktionen sind Beschränkungen bei der Nutzung von Flügen oder der Nutzung von Schiffen umfassen.

    2019 ist dann ein Gesetz erlassen worden, das regelt, dass und wie solche Sanktionen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine verhängt werden können. Bis dahin war die Rechtsgrundlage dafür eine Regelung auf EU-Ebene. Die war aber dann durch den EU-Austritt  des Vereinigten Königreichs dort nicht mehr awendbar, so dass eine neue Grundlage auf nationaler Ebene geschaffen wurde.

    Diese sieht vor, dass Sanktionen gegen eine Person verhängt werden können, wenn diese Person „involviert“ ist.

    All „involviert“ gilt eine Person, wenn sie in die Destabilisierung der Ukraine oder in die Bedrohung der territorialen Integrität der Ukraine eingebunden ist oder wenn die Person einen Vorteil daraus zieht, die russische Regierung zu unterstützen.

    Gegen Personen, auf die das zutrifft, können dann Sanktionen verhängt werden.

    Darüber hinaus erweitert das Gesetz den Kreis der „involvierten Personen“. Als involvierte Personen, gegen die Sanktionen verhängt werden können, gelten auch Personen, die mit einer involvierten Person verbunden sind.

    Wenn also jemand mit einer Person verbunden ist, die in die Bedrohung der territorialen Integrität der Ukraine eingebunden ist oder die einen Vorteil daraus zieht, die russische Regierung zu unterstützen, dann können Sanktionen gegen ihn verhängt werden.

    Allerdings können die betroffenen Personen die Verhängung der Sanktionen überprüfen lassen.

    Prüfung anhand der EMRK

    Im Vereinigten Königreich gibt es den Human Rights Act. Der transferiert im Grund die Europäische Menschenrechtskonvention in das Recht im Vereinigten Königreich. Der Human Rights Act sagt, dass staatliche Stellen im Vereinigten Königreich nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen dürfen. Wenn jemand meint, dass staatliche Stellen dagegen verstoßen, kann er das durch Gerichte überprüfen lassen.

    Gründe für die Sanktionen

    Um eine solche Überprüfung ging es im Fall Shvidler. Der Außenminister hatte Sanktionen gegen Herrn Shvidler verhängt, und Herr Shvidler hat gesagt, dass diese Sanktionen ihn in seinen Rechten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzen.

    Herr Shvidler war in der Sowjetunion aufgewachsen. Er hatte dann seine sowjetische Staatsbürgerschaft aufgegeben und war als staatenloser Flüchtling in den USA aufgenommen worden. Im Jahr 2004 kam er als qualifizierte Fachkraft in das Vereinigte Königreich und wurde dann 2010 britischer Staatsbürger.

    Der Außenminister verhängte im März 2022 Sanktionen gegen Herrn Shvidler. Dafür nannte er zwei Gründe:

    Einerseits auf eine Verbindung von Herrn Shvidler mit Roman Abramowitsch. Die beiden hatten sich schon 1986 angefreundet, als Herr Shvidler noch in der damaligen Sowjetunion lebte. Herr Shvidler war dann in den frühren 90er Jahren nach Russland gereist,  um dort geschäftliche Möglichkeiten wahrzunehmen und seitdem hatten Herr Shvidler und Roman Abramowitsch in geschäftlicher Verbindung gestanden.

    Deshalb sagte der Außenminister: Abramowitsch ist eine involvierte Person, d.h. er unterstützt den Kriege gegen die Ukraine oder profitiert von Geschäften mit der russischen Regierung. Und Herr Shvidler ist mit Roman Abramowitsch verbunden.

    Deshalb ist auch Herr Shvidler eine involvierte Person.

    Andererseits stützten sich die Sanktionen darauf, dass Herr Shvidler als nicht-geschäftsführender Direktor für Evraz tätig war. Evraz ist ein russisches Rohstoffunternehmen. Aufgrund dieser Tätigkeit ging der Außenminister davon aus, dass Herr Shvidler von Geschäften mit der russischen Regierung profitiert habe.

    Die Sanktionen gegen ihn beinhalten unter anderem, dass er keinen Zugriff auf seine Vermögenswerte mehr hat. Herr Shvidler soll nach Angaben von Forbes Milliardär sein; er hat mehrere Häuser weltweit usw. Auf diese Vermögenswerte kann er nicht mehr zugreifen. Wenn bestimmte Ausgaben für seine Lebensführung notwendig sind, beispielsweise die Bezahlung von Stromrechnungen, muss er sich diese Ausgaben genehmigen lassen. Diese Genehmigungen sollen ihn in die Lage versetzen, einen Lebensstandard zu haben, der sich am britischen Durchschnitt orientiert.

    Darüber hinaus ist seine Möglichkeit eingeschränkt, zu reisen und Kontakte mit anderen Personen zu haben.

    Es geht also um sehr weitgehende Einschränkungen.

    Die EMRK im Recht des Vereinigten Königreichs

    Wenn solche Sanktionen gegen jemanden verhängt werden, hat diese Person die Möglichkeit, das gerichtlich überprüfen zu lassen. Im Vereinigten Königreich gilt der Human Rights Act. Das ist ein Gesetz, das gewissermaßen die Europäische Menschenrechtskonvention in das Recht des Vereinigten Königreichs transferiert. Alle Behörden und staatlichen Stellen sind verpflichtet, sich an die Europäische Menschenrechtskonvention zu halten. Wenn jemand glaubt, dass sie das nicht tun,kann er zu Gericht gehen und sagen: Ich werde in meinen Rechten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Das Gerichts prüft dann, ob eine solche Verletzung vorliegt.

    Rechtliche Bewertung durch den Supreme Court

    Einschlägige Vorschriften der EMRK

    Genau das hat der Kläger in dem Fall, also Herr Shvidler, getan. Er hat gesagt, dass die Sanktionen gegen ihn gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Genauer, gegen zwei Vorschriften: Gegen den Schutz des Rechts auf Privatleben; der ist in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelt. Und gegen das Recht auf Eigentum. Das ist in Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK verankert.

    Damit ist er in zwei Instanzen nicht durchgedrungen. Dann ist er mit seinem Fall zum Supreme Court gegangen. Der Supreme Court hat das Urteil gesprochen, um das es in diesem Video geht.

    Wie schon gesagt war die Frage, ob die Sanktionen Herrn Shvidler in seinem Recht auf Privatleben nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und seinem Recht auf Eigentum nach Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK verletzt haben.

    Die Prüfung solcher Verstöße läuft in mehreren Schritten ab. Ich erkläre das jetzt anhand des Rechts auf Privatleben. Das, was ich sage, gilt aber genauso für das Recht auf Eigentum. Ich konzentriere mich nur erstmal auf eines, weil es dann einfacher ist und ich nicht dauernd beide Rechte erwähnen muss.

    Also, die erste Frage ist, ob in das Recht auf Privatleben eingegriffen worden ist. Es geht also darum, ob Herr Shvidler in der Ausübung dieses Rechts beschränkt worden ist, ob er weniger in den Genuss des Rechtes gekommen ist. Das war in diesem Fall einfach. Durch die Sanktionen ist er massiv in seiner Lebensführung beschränkt worden. Er konnte sein Geld nicht mehr ausgeben; seine Kinder konnten die Privatschulen, auf denen sie waren, nicht mehr besuchen, weil er die Schulgebühren nicht mehr bezahlen konnte usw. Es war also klar, dass ein Eingriff vorlag. Das hat auch im Verfahren niemand bestritten.

    Rechtmäßigkeit des Eingriffs

    Das bedeutet aber nicht, dass eine Verletzung vorlag. Ein solcher Eingriff kann nämlich gerechtfertigt sein. In Art. 8 Abs. 2 der EMRK ist geregelt, wann ein Eingriff rechtmäßig ist. Man muss also prüfen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind.

    Der wesentliche Streit in dem Verfahren ging darum, ob der Eingriff, der mit den Sanktionen verbunden war, gerechtfertigt war.

    Das setzt voraus, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt. Diese Voraussetzung war erfüllt. Es müssen aber auch noch weitere Voraussetzungen gegeben sein.

    Der Supreme Court des Vereinigten Königreichs hat sich mit der Rechtfertigung von Eingriffen schon öfter auseinandergesetzt. Dabei hat er, angelehnt an die Rechtsprechung des EGMR, präzisiert, wann ein Eingriff gerechtfertigt ist.

    Die erste Voraussetzung ist dabei, dass die Maßnahme einem legitimen Zweck dient. Das Ziel der Sanktionen besteht darin, den Krieg zu beenden und die Integrität der Ukraine zu schützen. Der Supreme Court ist davon ausgegangen, dass das ein legitimes Ziel ist.

    Die zweite Voraussetzung ist, dass es eine Verbindung zwischen dem Eingriff gibt und dem Ziel, das man dadurch erreichen möchte. Der Supreme Court hat gesagt: rational connection. Rationale Verbindung.  Dabei geht es um die Frage, ob davon auszugehen ist, dass diese Art von Eingriff dazu beitragen kann, das Ziel zu erreichen. Kann man also davon ausgehen, dass diese Sanktionen helfen, den Krieg zu beenden?

    Auch da hat der Supreme Court, genauer gesagt: Die Mehrheit des Supreme Courts gesagt: Ja. Nach Auffassung des Gerichts haben die Sanktionen einen abschreckenden Effekt. Wenn Herr Shvidler sanktioniert wird, weil er in einem russischen Rohstoffunternehmen mitarbeitet, dann kann das andere davon abhalten sich in so einem Unternehmen zu engagieren. Diese Abschreckung schwächt also die russische Kriegswirtschaft.

    Wenn Herr Shvidler sanktioniert wird, weil er mit Roman Abramovich befreundet ist, dann kann ihn das dazu veranlassen, Druck auf Abramovich auszuüben, damit der Putin nicht mehr unterstützt oder damit der wiederum Druck auf Putin ausübt, den Krieg zu beenden.

    Insofern besteht nach Auffassung des Gerichts eine rationale Verbindung zwischen der Maßnahme und dem verfolgten Ziel. Ein Richter hat das anders gesehen, aber dazu komme ich gleich.

    Die nächste Voraussetzung ist, dass es keine milderen Mittel gibt, um das Ziel zu erreichen. Mit dieser Frage war der Supreme Court schnell fertig. Er hat gesagt, dass es keine milderen Mittel gibt. Dabei hat er darauf hingewiesen, dass auch der Anwalt von Mr Shvidler nicht in der Lage war, irgendwelche Beispiele für mildere Mittel zu nennen.

    Und schließlich ist die letzte Voraussetzung für einen Eingriff, dass es eine faire Balance gibt zwischen den Interessen des Individuums und den Interessen der Allgemeinheit.

    Man hat also einerseits die Person, die durch die Sanktion betroffen ist, also Mr Shvidler. Dann überlegt man sich, welche Konsequenzen die Sanktion für ihn hat, wie schwer sie ihn belastet.

    Und dann guckt man sich das Ziel an, das man erreichen möchte und fragt sich: Ist die Schwere des Eingriffs im Hinblick auf die Bedeutung dieses Ziels gerechtfertigt. Wird die betroffene Person übermäßig belastet, oder sagt man: Das worum es hier geht, ist so wichtig, dass die Person den Eingriff hinnehmen muss.

    Zu diesem Punkt hat das Gericht mehrheitlich gesagt: Die Sanktionen sind natürlich eine schwere Belastung für Herrn Shvidler. Aber insgesamt ist das Ziel, um das es geht – also die Beendigung des Krieges – so wichtig, dass es eine faire Balance gibt.

    Deshalb ist der Supreme Court mehrheitlich davon ausgegangen, dass die Sanktionen rechtmäßig war.

    Abweichende Meinung von Lord Leggat

    Ich sage mehrheitlich – und ich habe das vorhin schon angedeutet – weil es eine abweichende Meinung unter den Richtern gab. Beim Supreme Court des Vereinigten Königreichs können Richter, die der Mehrheit der beteiligten Richter nicht zustimmen, eine abweichende Meinung abgeben und ihre Gründe dafür ausführen.

    Einer der beteiligten Richter, Lord Leggat, hat das getan. Und er geht mit dem Urteil hart ins Gericht. Unter anderem sagt er , dass die Annahme, durch solche Maßnahmen könne der Krieg beendet werden „Wunschdenken“ sei. Er spricht von „armchair theories“, also Theorien, die aus dem Sessel heraus entwickelt worden sind und keinen Bezug zur Praxis haben. Und er sagt, dass es nicht gerechtfertigt ist, jemanden, der nichts ungesetzliches getan hat, aufgrund lebensferner Annahmen in seiner Lebensführung so weit einzuschränken.

    Dies abweichende Meinung wird im Vereinigten Königreich lebhaft diskutiert.

    Der Instanzenzug im Vereinigten Königreich ist jetzt beendet. Herr Shvidler hat nur noch die Möglichkeit, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Ich halte es für wahrscheinlich, dass er das tut.

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